Jugendschutz

Laut Jugendmedienschutzstaatsvertrag JMStV § 11 sind Anbieter von sog. entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten (softerotische oder gewaltdarstellende Inhalte) dazu verpflichtet, entweder eine Sendezeitbegrenzung (Anzeige der Seite nur zwischen 22/23 Uhr abends und 6 Uhr morgens) zu beachten, ein technisches Mittel (z.B. Eingabe und Check der Personalausweis Nummer) einzusetzen, oder eine nach Jugendmedienschutzstaatsvertrag anerkannte Filtersoftware einzusetzen. JusProg wurde in 2003 von einigen Anbietern gegründet mit dem Ziel, eine solche Filtersoftware zu entwickeln und Eltern, Lehrern und anderen kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
(quelle: www.jugendschutzprogramm.de)

Aus diesem Grund nutzt diese Seite die serverbasierte Filterliste von JuSProg die nach dem Jugendmedienschutzstaatsvertrag anerkannt ist.

Die Altersklassifizierung der gezeigten Bildinhalte auf unserer Webseite, wurde auf Empfehlug der FSM – Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.V. (www.altersklassifizierung.de) auf 16 Jahre festgelegt und wurde für die gesamte Webseite umgesetzt.